Steuerberatung für Influencer & Content Creator
Deine Einnahmen sind so vielfältig wie dein Content: Sponsoring, Kooperationen, Auslandseinnahmen, eigene Produkte – wir kennen die steuerlichen Besonderheiten digitaler Geschäftsmodelle und begleiten dich dabei, dein Influencer-Business auf ein professionelles Fundament zu stellen.

Spezialisiert auf Steuerthemen rund um Social Media & Content Creation

100 % digital & ortsunabhängig – deutschlandweit für dich erreichbar
Kommt dir das bekannt vor?
- Du hast Einnahmen aus Kooperationen, Werbeanzeigen, Affiliate-Links, eigenen Produkten und vielleicht sogar Coachings oder Kursen – doch dir fehlt der Überblick über deine steuerlichen Pflichten.
- Du erhältst Zahlungen aus dem Ausland – von YouTube, Meta, TikTok oder internationalen Marken – und bist dir nicht sicher, wie diese umsatzsteuerlich korrekt zu behandeln sind.
- Du erhältst PR-Pakete, Produkttests oder Reisen als Gegenleistung für Content und weißt nicht genau, wie diese Sachzuwendungen steuerlich zu bewerten sind.
- Dein Team wächst: Du beschäftigst Mitarbeiter, arbeitest mit anderen Influencern zusammen oder baust eine eigene Agentur auf und plötzlich stellen sich ganz neue Fragen zu Lohnbuchhaltung und Vertragsgestaltung.
- Du überlegst, ob sich für dein Business inzwischen eine GmbH lohnt, dir fehlt aber jemand, der digitale Geschäftsmodelle wirklich versteht, statt nur allgemeine Ratschläge zu geben.
Wir kennen die steuerlichen Besonderheiten deines Influencer Business aus unserer täglichen Beratungspraxis und können deine Situation schnell einschätzen – damit du wieder Sicherheit gewinnst, statt dich allein durchzufragen.

Warum wir der richtige Partner für dich sind

Hey, ich bin Steffie!
Seit mehr als 10 Jahren bin ich Steuerberaterin – seit 2016 mit eigener Kanzlei und einem großartigen Team an meiner Seite.
Social-Media-Einnahmen und digitale Geschäftsmodelle begleiten uns dabei täglich: von Kooperationen und Markenpartnerschaften über Werbeeinnahmen auf YouTube, Instagram und TikTok bis hin zu Affiliate-Links und Sachzuwendungen – wir kennen die steuerlichen Besonderheiten von Influencern. Genau deshalb kommen Content Creator aus ganz Deutschland auf uns zu.
Wir erleben hautnah mit, wie kreativ und schnelllebig sich die Influencer-Branche entwickelt und lieben es, genau dieser Dynamik mit einer starken steuerlichen Basis den Rücken freizuhalten. Dabei arbeiten wir digital und ortsunabhängig – die Zusammenarbeit mit uns fügt sich in dein Business ein, nicht umgekehrt.
Wie wir dich unterstützen
- Laufende Buchhaltung für dein Creator-Business
Kooperationen, Sponsoring, Affiliate-Einnahmen, Merch-Verkäufe und Plattform-Auszahlungen sauber erfasst – zugeschnitten auf die Besonderheiten digitaler Einnahmequellen. - Umsatzsteuer bei internationalen Einnahmen
Auszahlungen von YouTube, Meta, TikTok etc. und Kooperationen mit Marken im Ausland werfen eigene umsatzsteuerliche Fragen auf. Wir sorgen dafür, dass Reverse-Charge, One-Stop-Shop und Co. korrekt gehandhabt werden. - Sachzuwendungen richtig bewerten
PR-Pakete, Produkttests, Reisen oder Einladungen als Gegenleistung für Content sind steuerlich relevant. Wir zeigen dir, wie du sie korrekt einordnest und versteuerst, statt am Jahresende böse Überraschungen zu erleben. - Team- und Agenturaufbau
Ob du selbst Mitarbeiter einstellst oder als Agentur mit mehreren Influencern zusammenarbeitest – wir begleiten dich bei Lohnbuchhaltung, strategischen Fragen und den wirtschaftlichen Auswirkungen deines Wachstums. - Rechtsform- und Strukturberatung
Wenn dein Business wächst, stellt sich irgendwann die Frage, ob ein Einzelunternehmen noch die passende Struktur ist. Wir prüfen mit dir gemeinsam, ob und wann sich eine GmbH oder sogar eine Holding lohnt.

Für wen sich unsere Beratung eignet
Du bist bei uns richtig, wenn du dich in einem der folgenden Punkte wiedererkennst:
- Du lebst von deiner Tätigkeit als Influencer – deine Einnahmen sind mehr als ein Nebenverdienst.
- Du hast mehrere Einnahmequellen gleichzeitig: Kooperationen, Werbeeinnahmen, eigene Produkte, Affiliate, vielleicht auch Coaching.
- Du führst eine Agentur, die mehrere Influencer betreut.
- Du willst dein Business professionalisieren, statt es weiterhin nebenbei zu verwalten.
Das sagen unsere Mandant:innen

Was du von der Zusammenarbeit erwarten kannst

- Klarheit darüber, wie deine unterschiedlichen Einnahmequellen korrekt zu versteuern sind.
- Sicherheit bei internationalen Zahlungen und Kooperationen, statt Unsicherheit bei jeder neuen Auszahlung.
- Eine Steuerkanzlei, die dein digitales Geschäftsmodell versteht und aktiv mitdenkt, statt nur die Steuererklärung für dich abzugeben.
- Einen Sparringspartner, der mit dir mitwächst – von der laufenden Buchhaltung bis zur Frage nach der passenden Rechtsform.
Wir unterstützen dich nicht nur bei der Steuererklärung. Wir helfen dir, dein Influencer-Business auf ein Fundament zu stellen, das mit dir wächst.

Häufige Fragen (FAQ)
Ja. Sobald du Einnahmen erzielst, sei es durch Kooperationen, Werbeeinnahmen oder Sachzuwendungen, bist du grundsätzlich steuerpflichtig. Bei einzelnen Kooperationen im Monat ist das meist noch überschaubar. Sobald mehrere Einnahmequellen, internationale Auszahlungen oder ein wachsendes Team dazukommen, wird es schnell komplex – genau darauf sind wir spezialisiert.
Influencer und Content Creator stehen bei den Finanzämtern zunehmend im Fokus, unter anderem, weil Einnahmen über viele verschiedene Kanäle (Plattformen, Kooperationspartner, Auslandszahlungen) laufen und Sachzuwendungen wie PR-Pakete leicht übersehen werden. Das erhöht das Risiko für Rückfragen oder eine Betriebsprüfung. Mit einer sauber geführten, vollständigen Buchhaltung bist du darauf vorbereitet. Sollte eine Betriebsprüfung anstehen, begleiten wir dich Schritt-für-Schritt durch den Prozess.
Kooperationseinnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtige Betriebseinnahmen, unabhängig davon, ob sie als Geld- oder Sachleistung erfolgen. Entscheidend ist, sie korrekt zu erfassen und zu bewerten – wir übernehmen das für dich als Teil der laufenden Buchhaltung.
Ja, auch Sachzuwendungen wie PR-Pakete, Produkttests oder Reisen zählen grundsätzlich zu deinen Betriebseinnahmen und müssen mit ihrem Marktwert erfasst werden, wenn eine Gegenleistung (z.B. ein Posting) erwartet wird. Wie du das im Einzelfall korrekt bewertest, klären wir gemeinsam.
Das kommt auf die konkrete Konstellation an. Viele dieser Plattformen zahlen aus dem Ausland aus, wodurch das Reverse-Charge-Verfahren greifen kann. Wir prüfen deine Auszahlungen und sorgen dafür, dass die Umsatzsteuer korrekt behandelt wird.
Bei digitalen Leistungen an Privatpersonen in der EU kann das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) relevant werden, bei Geschäftskunden im Ausland häufig das Reverse-Charge-Verfahren. Welche Regelung für dich gilt, hängt von deinen konkreten Kunden und Leistungen ab.
Das hängt von deinem Gewinn, deinen geplanten Entnahmen und deinen langfristigen Zielen ab. Eine pauschale Grenze gibt es nicht. Genau diese Frage klären wir in unserem Struktur-Check anhand deiner tatsächlichen Zahlen.
Das hängt stark davon ab, ob Content Creator als selbstständige Partner oder als angestellte Mitarbeiter für dich tätig sind. Beides hat unterschiedliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen. Wir schauen uns eure Zusammenarbeit gemeinsam an und sorgen für eine saubere Aufstellung.
Schwankende Einnahmen sind in der Creator-Branche normal. Mit einer vorausschauenden Liquiditätsplanung und realistischen Steuerrücklagen sorgen wir dafür, dass dich Steuerzahlungen nicht kalt erwischen.
















