• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
STEUERWERK - Dein digitales Steuerbüro
  • Start
  • Leistungen
    • Leistungsübersicht
    • Für KMU und Selbstständige
    • Für Online-Unternehmer
    • Für Freie Berufe & Kreativbranche
    • Für Existenzgründer & Startups
  • Über uns
    • Stephanie Olbrich
    • Team
    • Unser Unternehmensleitbild
  • Zusammenarbeit
    • Deine Vorteile
    • Unser Toolset
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt
  • Telefon: 0261 / 133 81 30
  • Jetzt Termin vereinbaren
  • auf Instagram folgen
  • Mandanten-Login

Kleinunternehmerregelung: Vorteile & Nachteile

17.03.2023

Kleinunternehmer Vorteile und Nachteile

In Erstgesprächen mit meinen Mandanten höre ich immer mal wieder, dass sie „lieber erst einmal als Kleinunternehmer“ starten möchten. Doch nicht immer macht die Wahl der Kleinunternehmerregelung Sinn. Im folgenden Blogartikel erkläre ich dir, welche Vorteile und welche Nachteile die Regelung mit sich bringt.


Kleinunternehmerregelung – Was ist das überhaupt

Die Kleinunternehmerregelung ist eine besondere Besteuerungsform im Umsatzsteuerrecht. Die gesetzliche Grundlage findest du in § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). In Absatz 1 heißt es:

„Ein von einem im Inland oder in den in § 1 Absatz 3 bezeichneten Gebieten ansässigen Unternehmer bewirkter Umsatz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 ist steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach Absatz 2 im vorangegangenen Kalenderjahr 25 000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überschreitet.

In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Absatz 1 Satz 3, Absatz 3 Satz 2 und Absatz 7 Satz 2) und über die Erklärungspflichten (§ 18 Absatz 1 bis 4) keine Anwendung; § 149 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung und § 18 Absatz 4a dieses Gesetzes bleiben unberührt.“

Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?

Die Kleinunternehmerregelung bietet vor allem Unternehmen zu Beginn ihrer Tätigkeit und kleineren Unternehmen eine Reihe von Vorteilen. Wenn du also noch ganz am Anfang deiner Selbstständigkeit stehst, kann es Sinn ergeben, die Kleinunternehmerreglung in Betracht zu ziehen.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung können folgende Vorteile sprechen:

Keine Umsatzbesteuerung:

Das Wesensmerkmal der Kleinunternehmerregelung ist, dass dein Unternehmen nicht der Umsatzbesteuerung unterliegt. Das heißt, dass du deine Leistungen ohne Umsatzsteuer in Rechnung stellen kannst.

Das kann beim Verkauf an Privatpersonen einen Wettbewerbsvorteil darstellen, wenn du so deine Leistungen günstiger anbieten kannst als deine Konkurrenz.

Weniger administrativer Aufwand:

Es muss keine monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden und in der Buchführung brauchst du nicht zwischen Brutto- und Nettobeträgen unterscheiden.

Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten entfällt die Pflicht zur Abgabe sogenannter Zusammenfassender Meldungen.

Darüber hinaus übermittelt der Kleinunternehmer den Gewinn in der Regel nur einmal im Jahr – im Rahmen der Erstellung der Einkommensteuererklärung.

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Kein Vorsteuerabzug

Als Kleinunternehmer darfst du keine Vorsteuer abziehen. Das kann ungünstig sein, wenn du hohe Investitionen tätigst.

Hier sind Unternehmer in der Regelbesteuerung besser gestellt, denn diese können die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurück erhalten.

Wechsel zur Regelbesteuerung

Du musst jeweils prüfen, ob du noch unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Denn sobald du die Umsatzgrenzen überschreitest, wechselst du automatisch in die Regelbesteuerung.

Bedenken solltest du dabei immer deine laufenden Kundenprojekte. Denn, sobald du unter die Regelbesteuerung fällst, musst du auf deinen Rechnungen auch die Umsatzsteuer ausweisen. Darüber solltest du deine Kunden entsprechend informieren. Insbesondere, wenn sie Privatpersonen sind, denn für diese wird deine Vergütung um den Mehrwertsteuersatz teurer.

Gegebenenfalls psychologischer Nachteil

Manche Kunden, die Unternehmer sind, bevorzugen gegebenenfalls Aufträge bei denen sie die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können. Auch der Rückschluss auf die Unternehmensgröße kann (muss aber nicht) bei manchen Geschäftspartnern die Auftragserteilung behindern.

Guide zur Kleinunternehmerregelung für 0 EUR

Kennst du schon unseren Guide zur Kleinunternehmerregelung für 0 EUR? Darin findest du weitere Informationen zu den Vorteilen und Voraussetzungen anhand von konkreten Beispielen.

  • Ebenfalls interessant: Ermittle deinen Umsatz mithilfe unseres Planrechnungstools!

Hey, ich bin Steffie!

Seit knapp 10 Jahren bin ich Steuerberaterin – seit 2016 mit eigener Kanzlei und einem großartigen Team an meiner Seite.
Ich bin Deine strategische Business-Partnerin, die dir in Sachen Steuern den Rücken freihält und dir hilft, mit Leichtigkeit & Freude die Kontrolle über deine Finanzen zu gewinnen.

Stephanie Olbrich, MBA (Pfeiffer University), M.Sc., Steuerberaterin
Jetzt Erstgespräch vereinbaren

Tags

Allgemein

Beitrag teilen

zurück
weiter
Alle Beiträge

Footer

Steuerwerk Koblenz

Steuerberatungsgesellschaft mbH

Rheinstraße 2a
56068 Koblenz

  • +49 (0)261 133 813-0
  • kontakt@dein-steuerbuero.de
  • Digitale Visitenkarte (vCard)
  • Start
  • Leistungen
  • Zusammenarbeit
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2025 | Steuerwerk Koblenz Steuerberatungsgesellschaft mbH