In Erstgesprächen mit meinen Mandanten höre ich immer mal wieder, dass sie „lieber erst einmal als Kleinunternehmer“ starten möchten. Doch nicht immer macht die Wahl der Kleinunternehmerregelung Sinn. Im folgenden Blogartikel erkläre ich dir, welche Vorteile und welche Nachteile die Regelung mit sich bringt.
Kleinunternehmerregelung – Was ist das überhaupt
Die Kleinunternehmerregelung ist eine besondere Besteuerungsform im Umsatzsteuerrecht. Die gesetzliche Grundlage findest du in § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). In Absatz 1 heißt es:
„Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.“
Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?
Die Kleinunternehmerregelung bietet vor allem Unternehmen zu Beginn ihrer Tätigkeit und kleineren Unternehmen eine Reihe von Vorteilen. Wenn du also noch ganz am Anfang deiner Selbstständigkeit stehst, kann es Sinn ergeben, die Kleinunternehmerreglung in Betracht zu ziehen.
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
Für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung können folgende Vorteile sprechen:
Keine Umsatzbesteuerung:
Das Wesensmerkmal der Kleinunternehmerregelung ist, dass dein Unternehmen nicht der Umsatzbesteuerung unterliegt. Das heißt, dass du deine Leistungen ohne Umsatzsteuer in Rechnung stellen kannst.
Das kann beim Verkauf an Privatpersonen einen Wettbewerbsvorteil darstellen, wenn du so deine Leistungen günstiger anbieten kannst als deine Konkurrenz.
Weniger administrativer Aufwand:
Es muss keine monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden und in der Buchführung brauchst du nicht zwischen Brutto- und Nettobeträgen unterscheiden.
Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten entfällt die Pflicht zur Abgabe sogenannter Zusammenfassender Meldungen.
Darüber hinaus übermittelt der Kleinunternehmer den Gewinn in der Regel nur einmal im Jahr – im Rahmen der Erstellung der Einkommensteuererklärung.
Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Kein Vorsteuerabzug
Als Kleinunternehmer darfst du keine Vorsteuer abziehen. Das kann ungünstig sein, wenn du hohe Investitionen tätigst.
Hier sind Unternehmer in der Regelbesteuerung besser gestellt, denn diese können die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurück erhalten.
Wechsel zur Regelbesteuerung
Du musst jeweils spätestens zum Jahreswechsel prüfen, ob du noch unter die Kleinunternehmerregelung fällst.
Bedenken solltest du dabei immer deine laufenden Kundenprojekte. Denn, sobald du in die Regelbesteuerung gewechselt bist, musst du auf deinen Rechnungen auch die Umsatzsteuer ausweisen. Darüber solltest du deine Kunden entsprechend informieren. Insbesondere, wenn sie Privatpersonen sind, denn für diese wird deine Vergütung um den Mehrwertsteuersatz teurer.
Gegebenenfalls psychologischer Nachteil
Manche Kunden, die Unternehmer sind, bevorzugen gegebenenfalls Aufträge bei denen sie die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können. Auch der Rückschluss auf die Unternehmensgröße kann (muss aber nicht) bei manchen Geschäftspartnern die Auftragserteilung behindern.
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