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Betriebsprüfung – Was du als Unternehmer beachten musst!

01.06.2026

Betriebsprüfung – ein Wort, das bei vielen Selbstständigen sofort Unbehagen auslöst. Dabei ist die Betriebsprüfung ein ganz normales Instrument der Finanzverwaltung, um sicherzustellen, dass Steuern korrekt erklärt und abgeführt wurden.

In meiner täglichen Beratungspraxis arbeite ich mit Online-Unternehmern, Influencerinnen, Coaches, Kursanbietern und digitalen Dienstleistern zusammen. Diese Berufsgruppen stehen bei Betriebsprüfungen vor ganz spezifischen Herausforderungen. Lass uns im folgenden Blogartikel einen Blick auf fünf typische Prüfungsbereiche werfen.


1. Geschäftsreisen: Dokumentation ist alles!

Reisekosten führen zu häufigen Nachfragen bei Betriebsprüfungen. Insbesondere bei Online-Unternehmern mit ortsunabhängigem Geschäftsmodell schaut das Finanzamt schon einmal genauer hin. Ein Content Creator, der auf Bali arbeitet oder eine Coachin, die ihren Kunden in einem Retreat in Portugal begegnet: Hier können steuerlich relevante Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Vorausgesetzt, es besteht eine betriebliche Veranlassung (§ 4 Abs. 4 EStG) und die Ausgaben sind richtig dokumentiert.

Wenn du geschäftliche Reisen mit Urlaub verbindest, spricht man von gemischten Reisekosten. Je nach Anteil der beruflichen Nutzung können diese anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Entscheidend ist, dass sich die beruflichen und privaten Anteile klar voneinander abgrenzen lassen. Eine klare und saubere Dokumentation ist hierbei unerlässlich.

Meine klare Empfehlung: Führe für jede Geschäftsreise ein Reisetagebuch. Am besten direkt vor Ort oder unmittelbar danach. Notiere darin:

  • Datum und Dauer der Reise (An- und Abreisetag)
  • Reiseziel (Stadt, Land)
  • Konkreter betrieblicher Anlass: Welches Meeting, welche Messe, welcher Kooperationspartner?
  • Gesprächspartner und Ergebnisse: Was wurde besprochen oder vereinbart?
  • Bezug zu deinem Unternehmen: Warum war diese Reise für dein Geschäft notwendig?
  • Tipp: Halte in einem Kalender nicht nur deine Kundentermine fest, sondern stelle in Zeitblöcken dar, wie du deine Zeit verbracht hast.

Ergänze dieses Protokoll um alle Belege: Rechnungen für Flüge, Hotel und Verpflegung, Eintrittskarten, Teilnahmebestätigungen, Einladungen. Auch E-Mails, die den geschäftlichen Kontakt dokumentieren gehören dazu. Die Dokumentation sollte zeitnah erfolgen. Ein nachträglich erstelltes Protokoll, das offensichtlich erst Jahre nach der Reise verfasst wurde, überzeugt das Finanzamt meist nicht.

2. Betriebsveranstaltungen: Private und berufliche Sphäre sauber trennen

Kosten für Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier, Sommerfest) können als Betriebsausgaben absetzbar sein. Für Arbeitnehmer gilt nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG ein Freibetrag von 110 € pro Arbeitnehmer und Veranstaltung. Der übersteigende Teil ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Das Finanzamt prüft insbesondere Gesamtkosten der Veranstaltung, Anzahl der tatsächlich teilnehmenden Mitarbeiter, Kosten pro Person. Dokumentiert sein sollten u.a. Rechnungen der Veranstaltung, Kostenübersicht, Teilnehmerliste, ggf. Eventeinladung, Buchungsbelege.

Geprüft wird außerdem, ob die Veranstaltung eindeutig betriebliche Zwecke verfolgt. Mischformen mit privaten Anlässen (Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen) führen häufig dazu, dass die Kosten nicht anerkannt werden. Firmenfeiern (z.B. Zielvereinbarungs-Events o.ä.) sollten also möglichst nicht mit privaten Feiern vermischt werden. Auch wenn der überwiegende Teil der Gäste betrieblichen Bezug hat, kann das Finanzamt die Veranstaltung insgesamt kritisch sehen, wenn ein privater Anlass im Vordergrund steht.

Merke dir: Trenne betriebliche und private Events am besten konsequent. Du möchtest einen Geburtstag feiern? Feiere ihn im privaten Kreis. Möchtest du ein Event für deine Community oder Kooperationspartner veranstalten? Dann mach daraus ein eigenständiges Event mit klar betrieblichem Charakter.

Für eine Betriebsveranstaltung gilt:

  • Betrieblichen Anlass klar herausstellen: Zielvereinbarungstreffen, Jahresauftakt-Event, Kunden-Networking-Abend, Community-Meetup.
  • Gästeliste dokumentieren: Wer war eingeladen und in welcher Funktion?
  • Programm festhalten: Was war der Inhalt des Events?
  • Kosten belegen: Rechnungen, Teilnehmerlisten, Beschreibung des Anlasses.

3. Bewirtungskosten

Die steuerliche Behandlung von Bewirtungsaufwendungen ist in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG geregelt. Danach sind Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass nur zu 70 % als Betriebsausgaben abziehbar.

Bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden und Kunden ist unbedingt auf die einzelnen Nachweis-Bestandteile zu achten. Neben den Nachweis-Bestandteilen (Rechnung, die die einzelnen Speisen und Getränke enthält, Ort, Datum, Unterschrift, Teilnehmer-Liste, usw.)ist es erforderlich, dass diese Bestandteile zeitnah (am besten sofort) auf den Belegen oder als zusätzlicher „Bewirtungsbeleg“ ausgefüllt werden.

4. Instagram-Image vs. steuerliche Realität

Gerade bei Unternehmerinnen mit starkem Social-Media-Auftritt kann beim Prüfer ein verzerrtes Bild entstehen. Als Content Creator wird der Alltag in den sozialen Medien bewusst auf eine bestimmte Art inszeniert. Reisen werden in farbenfrohen Bildern festgehalten, die Arbeit aus dem Café wirkt wie Urlaub. Das ist kein Zufall, dahinter steckt meist eine durchdachte Contentstrategie und keine Freizeitgestaltung.

Das Problem: Wenn dein Content „leichtes Arbeiten am Strand“ zeigt, kann schnell der Eindruck entstehen: „Das war doch privat.“ Prüfer arbeiten sich dabei aktiv durch die Social Media Accounts, analysieren Reels und Fotos und ziehen daraus Schlüsse, ob bestimmte Reisen, Ausgaben und Aktivitäten privaten Charakter hatten.

Im Falle einer Prüfung solltest du darauf vorbereitet sein, dein Geschäftsmodell genau erläutern zu können. Insbesondere den Punkt, dass auf Instagram bewusst ein Bild von „leichter Arbeit“ inszeniert wird, da die Plattform als Marketinginstrument für das eigene Business genutzt wird.

Merke dir: Es geht darum, dass du deinen Content plausibel erklären kannst. Sei bereit, im Gespräch mit dem Finanzamt offen und authentisch zu erläutern, wie dein Geschäftsmodell funktioniert.

5. PR-Samples und Eigenverbrauch von Produkten

Als Influencer oder Content Creator erhältst du gegebenenfalls regelmäßig Produkte von Unternehmen. Manchmal werden diese Produkte auf Social Media beworben, manchmal dienen sie als Basis für Rezensionen, manchmal werden sie an Follower verschenkt.

Wenn es zu deinem Alltagsgeschäft gehört, Produkte zu bewerben, die auch privat verwendet werden könnten, sollten Aufzeichnungen über die genaue Verwendung geführt werden, um hohe Schätzungen durch das Finanzamt zu vermeiden.

Führe eine Produktdokumentation, die für jedes relevante Produkt festhält:

  • Verwendung: Weiterverkauf, Geschenk, Eigenverbrauch oder Vernichtung (mit Datum)
  • Produktbeschreibung und Wert (Einkaufspreis oder Marktwert bei PR-Samples)
  • Herkunft (eingekauft, PR-Sample, Kooperation)

  • Lesetipp: „Influencer-Kooperation: Barter Deals richtig versteuern – das musst du wissen!“

6. Praxistipps für dich zum Mitnehmen

Betriebsprüfer sind keine Gegner, sie lassen mit sich sprechen und sie sind:

  • an einem offenen Austausch interessiert,
  • möchten den Fall abschließen,
  • müssen Sachverhalte nachvollziehen können
  • und dürfen ihre vorläufigen Prüfungsfeststellungen korrigieren.

Konkrete Tipps für dich:

  • Erstmal Ruhe bewahren (man kann über alles sprechen).
  • Besprechungstermin vereinbaren. Vorher: Zu diskutierende Punkte schriftlich einreichen, damit auch das Finanzamt sich vorbereiten kann. Oft muss sich mit Vorgesetzten abgesprochen werden.
  • Bleibe der Prüferin/dem Prüfer ggü. freundlich, authentisch und ehrlich.
  • Erkläre offen die Hintergründe und Beweggründe. Das Finanzamt möchte vor allem nachvollziehbare Erklärungen. „Nachvollziehbarkeit“ ist hier wirklich DAS Stichwort.
  • Stelle Fragen: Es ist völlig in Ordnung die Prüfer zu fragen, wie Dinge in der Zukunft (besser) gemacht werden könnten.
  • Lass dich begleiten: Ein erfahrener Steuerberater schützt dich vor voreiligen Zugeständnissen und weiß, wie man mit dem Finanzamt kommuniziert.

Auch bei dir steht eine Betriebsprüfung an? Absolut verständlich, wenn dich das erst einmal beunruhigt. Aber eine Betriebsprüfung ist kein Grund für Bauchschmerzen. Sie ist ein ganz normales Instrument der Finanzverwaltung und kein Gegeneinander, sondern eine sachliche Prüfung der steuerlichen Verhältnisse. Mit guter Vorbereitung, sauberer Dokumentation und einer offenen Kommunikation lässt sich eine Betriebsprüfung meist deutlich entspannter bewältigen, als viele zunächst denken.

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Hey, ich bin Steffie!

Seit 12 Jahren bin ich Steuerberaterin – seit 2016 mit eigener Kanzlei und einem großartigen Team an meiner Seite.
Ich bin Deine strategische Business-Partnerin, die dir in Sachen Steuern den Rücken freihält und dir hilft, mit Leichtigkeit & Freude die Kontrolle über deine Finanzen zu gewinnen.

Stephanie Olbrich, MBA (Pfeiffer University), M.Sc., Steuerberaterin
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