Du möchtest dich als Coach selbstständig machen? Dann stellst du dir vor der Gründung sicher die Frage, welche Rechtsform die Richtige für dein Coaching-Business ist. Im folgenden Blogartikel schauen wir uns die möglichen Rechtsformen als Coach sowie ihre Vorteile und Nachteile einmal genauer an.
Coaching-Business: Welche Rechtsformen kommen in Betracht?
Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Rechtsform ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie hängt von deinen eigenen unternehmerischen Zielen als Coach, deiner Geschäftsidee und vielleicht auch von deinen Vorlieben ab. Die Rechtsformwahl sollte also immer ganzheitlich beurteilt werden, denn sie beeinflusst verschiedene Faktoren deines Unternehmens, z.B. Haftungsfragen oder deine Buchführungspflichten.
In Deutschland kannst du zwischen unterschiedlichen Rechtsformen wählen:
Die beliebteste Rechtform ist das Einzelunternehmen, gefolgt von der GmbH auf Platz 2. Auch aus unserer Beratungserfahrung sowie meiner Tätigkeit als Business-Mentorin im Steuerbereich für die Spiritual Life Coach Ausbildung von Laura Malina Seiler lässt sich bestätigen, dass der Großteil der betreuten Coaches die Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG) wählen.
Bei Gründung mit weiteren Personen spielen auch die Personengesellschaften eine Rolle. Die in der Grafik aufgeführten „Mischformen“ und „Sonstige“ können Vorteile von den vorgenannten Rechtsformen kombinieren, die wir aber in diesem Blogartikel außen vor lassen.
Damit du die für dich geeignete Rechtsform als Coach findest, schauen wir uns am besten einmal die Vor- und Nachteile der beiden häufigsten Firmierungen an, Einzelunternehmen und GmbH.
Vorteile des Einzelunternehmens
- Einfach, schnell & kostengünstig gegründet
- Flexibel bei der Geldentnahme (= keine strikte Trennung von Gesellschafter und Unternehmen)
- Keine Bilanzierungspflicht, solange: Umsatz < 600.000 € & Jahresgewinn < 60.000 €
- Eventuell Steuervorteil bei niedrigen Gewinnen
Vorteile der GmbH
- Haftungsschutz
- Hohes Ansehen
- Freiheit beim Firmennamen
- Steuerlich besonders interessant, wenn sie als Spardose oder Holding eingesetzt wird und bei der nebenberuflichen Gründung (in Sachen Steuersatz, aber auch hinsichtlich der Sozialversicherung)
Nachteile des Einzelunternehmens:
- Keine Haftungsbeschränkung (das Risiko lässt sich jedoch mit einer Haftpflichtversicherung eingrenzen)
- Anforderungen an die Unternehmensbezeichnung
- Nicht unbedingt der günstigste Steuersatz
Nachteile der GmbH:
- Gründungsaufwand & -kosten: Stammkapital, notarieller Vertrag, Eintragung ins Handelsregister etc.
- höhere laufende Kosten / mehr Verwaltungsaufwand
Übrigens: Freiberufler wählen i.d.R. die Rechtsform des Einzelunternehmens, da die GmbH die Vorteile der Freiberuflichkeit „löscht“.
Einzelunternehmen als Coach: Freiberufler oder Gewerbe?
Werfen wir einen genaueren Blick auf die Rechtsform des Einzelunternehmens in Bezug auf dein Coaching-Business. Hier stellt sich die Frage, ob der Coach als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig ist.
Beim Coaching-Beruf ist diese Frage tatsächlich nicht ganz einfach zu beantworten, da es auch hier wieder auf die Betrachtung des Einzelfalls ankommt, insbesondere darauf, welche Tätigkeiten du anbieten möchtest.
In der Regel bist du als Coach Freiberufler, wenn du „unterrichtende Tätigkeiten“ ausübst. Das ist meist der Fall, wenn du Wissen und Fähigkeiten systematisch sowie in organisierter und institutionalisierter Form eines schulmäßigen Programms anbietest.
Hierbei muss die Wissensvermittlung abstrakt und nicht konkret auf akute Probleme des Unterrichteten eingehend erfolgen. Bietest du also ein auf das Bedürfnis deines Kunden zugeschnittenes Programm an (z.B. eine 1:1 Beratung), dann liegt darin keine unterrichtende Tätigkeit.
Beim Angebot von Online-Kursen ist wiederum zu unterscheiden: Wenn du die angebotenen Kurse selbst fachlich begleitest, kommt eine unterrichtende Tätigkeit in Betracht (= freiberuflich). Überlässt du hingegen Lernsoftware im Wege des Online-Zugriffs zum eigenständigen Gebrauch gegen Bezahlung, liegt eine Tendenz zum Gewerbe vor.
- Lesetipp: Dieses Thema haben wir bereits ausführlich im Blogartikel „Coach: Freiberufler oder Gewerbe?“ behandelt, auf den ich an dieser Stelle gerne verweise. Darin gehen wir auch darauf ein, was bei gemischten Tätigkeiten zu tun ist und warum der Gewerbebetrieb im Vergleich zur Freiberuflichkeit in den meisten Fällen nicht unbedingt einen Nachteil darstellt.
Viele Coaches entscheiden sich übrigens direkt zum Unternehmensstart für ein Gewerbe, weil sie auch noch andere Leistungen und Produkte anbieten möchten.
- Kennst du eigentlich schon unser Planrechnungstool „Auf Erfolgskurs“? Dieses hilft dir als Coach nicht nur, einen Überblick über deine aktuelle finanzielle Situation zu erhalten, sondern auch bei der Preiskalkulation deiner Angebote und der Planung der finanziellen Entwicklung deines Coaching-Business in der Zukunft.
Wann macht die GmbH als Rechtsform für dein Coaching-Business Sinn?
Wenn du großen Wert auf eine Haftungsbeschränkung legst, spricht dies für die Rechtsformwahl der GmbH. Im Vergleich zum Einzelunternehmen, bei dem du mit deinem gesamten Privatvermögen haftest, besteht bei der GmbH eine strikte Trennung zwischen dem Vermögen der Gesellschaft und dem der Gesellschafter.
Die positive Außenwahrnehmung der GmbH ist ein weiterer Vorteil dieser Rechtsform, denn sie genießt im Geschäftsverkehr ein hohes Ansehen. Deine Kunden erkennen allein anhand dieser Rechtsformwahl, dass du dich durch die Gründung einer GmbH, die höhere Gründungsvoraussetzungen erfüllen muss als andere Rechtsformen (z.B. notariell zu beurkundender Gesellschaftsvertrag sowie Aufbringen des Stammkapitals), professionalisiert hast.
Die GmbH macht außerdem dann Sinn, wenn du als Coach hohe Einnahmen erzielst, da du im Vergleich zum Einzelunternehmen Steuervorteile nutzen kannst.
Als Einzelunternehmer unterliegen deine Einnahmen der Einkommensteuer mit einem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 % (sowie ggf. der Gewerbesteuer, wenn die Grenze des Freibetrags i.H.v. 24.500 Euro überschritten wird). Die GmbH zahlt hingegen in der Regel nur 30 % Steuern (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer), sodass du an dieser Stelle bereits Steuern sparen kannst. Interessant wird es außerdem, wenn du dir über die GmbH ein Gehalt auszahlst, das am besten so niedrig wie nötig ist, mit einer Besteuerung von idealerweise unter 30 %.
- Lesetipp: Weitere Informationen zu diesem Thema findest du in unserem ausführlichen Blogartikel „Einzelunternehmen vs. GmbH: Mit der GmbH sparen & Steuervorteile nutzen – Geht das?“
Die Wahl der richtigen Rechtsform sollte gut überlegt sein. In der Praxis können sowohl das Einzelunternehmen als auch die GmbH passende Rechtsformen für dein Coaching-Business darstellen. Solltest du dir diesbezüglich noch unsicher sein, empfehle ich dir eine Beratung bei deinem Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Die Weichen hier richtig zu stellen, kann dir in Zukunft viel Zeit, Geld und Energie sparen.