Die Holdingstruktur kann für Unternehmer eine attraktive Möglichkeit darstellen, um Vermögen strategisch und steuerlich optimiert aufzubauen und gleichzeitig Haftungsrisiken zu minimieren. Du fragst dich, ob die Gründung einer Holding auch für dich sinnvoll sein könnte? Im folgenden Blogartikel schauen wir uns einmal genauer an, was eine Holding ausmacht und welche Vorteile sie bietet.
Was ist eine Holding?
Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Unternehmensstruktur, die mindestens zwei rechtlich eigenständige Unternehmen umfasst: eine Muttergesellschaft (die Holdinggesellschaft) und mindestens eine Tochtergesellschaft. Oftmals sind beide Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH organisiert.
Die Muttergesellschaft hat dabei primär die Funktion, Anteile an der Tochtergesellschaft zu halten. Diese wiederum führt das eigentliche operative Geschäft.
Ein solcher Aufbau ist besonders im Hinblick auf die Gewinnausschüttungen der operativen Tochtergesellschaft interessant. Innerhalb einer Holdingstruktur fließen die Gewinne nämlich nicht direkt an die Gesellschafter der Tochtergesellschaft, sondern an die Muttergesellschaft. Diese kann das Geld wiederum nutzen, um Vermögen aufzubauen oder es weiter zu investieren, beispielsweise in Immobilien.
Warum eine Holding gründen?
Um die Vorteile der Holdingstruktur besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die klassischen Möglichkeiten einer GmbH ohne Holdingstruktur.
Zentraler Vorteil der GmbH-Gründung ist der Schutz deines Privatvermögens durch die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Das bedeutet, dass die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GmbH grundsätzlich nicht haften (§ 13 Abs. 2 GmbHG).
Sinnvoll ist diese Haftungsbeschränkung allerdings nur dann, wenn die Gewinne der GmbH auch irgendwie an dich als Gesellschafter abgeführt werden, zum Beispiel durch ein Geschäftsführergehalt oder durch Gewinnausschüttungen. Bleiben die Gewinne hingegen in der GmbH, müssen sie Jahr für Jahr vorgetragen werden. Damit einher geht dann aber auch das Risiko, dass sie im Haftungsfall verloren gehen.
Um steigende Gewinne zu nutzen, könntest du dein Geschäftsführergehalt stetig erhöhen oder den Gewinn vollständig an dich ausschütten. Ab einer bestimmten Höhe wird das aus steuerlicher Sicht jedoch unattraktiv, da diese Beträge mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen, was zu einer hohen Steuerlast führen kann.
Genau hier setzt die Holdingstruktur an.
Vorteile einer Holding
Ein wesentlicher Vorteil der Holding ist, dass Gewinnausschüttungen von der operativen GmbH an die Holdinggesellschaft zu 95 % steuerfrei sind (§ 8b Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 KStG und § 9 Nr. 2a GewStG). Nur die restlichen 5 % sind steuerpflichtig, was in der Praxis zu einer Steuerbelastung von etwa 1,5 % führt (unter Berücksichtigung von jeweils etwa 15 % Körperschaftsteuer und 15 % Gewerbesteuer).
Vergleicht man dies mit einer alleinstehenden GmbH (ohne Holdingstruktur), müssen Gewinne hier immer mit etwa 30 % (je 15 % Körperschaftsteuer und 15 % Gewerbesteuer) versteuert werden. Soll der Gewinn ausgeschüttet werden, fällt zusätzlich Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % an.
Sofern du dir ein Gehalt für dich als Geschäftsführer auszahlen möchtest, müsstest du dieses mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45 %) versteuern.
Anhand dieses Vergleichs werden die Vorzüge der Holdingstruktur schnell sichtbar: Erzielt die Tochtergesellschaft Gewinne, können diese zu einem sehr niedrigen Steuersatz an die Holding fließen. Da eine direkte Auszahlung an die Gesellschafter der Holding erneut steuerliche Abzüge verursachen würde, ist es sinnvoll, den Gewinn auf der Ebene der Holding zu belassen. Dort kann das Kapital dann für den Vermögensaufbau genutzt werden. Die Holding fungiert also gewissermaßen als „Spardose“, indem sie das Vermögen verwaltet oder für Investitionen nutzt.
- Übrigens: Damit die Steuerbefreiung greift, muss die Holdinggesellschaft mindestens mit 10 % an der Tochtergesellschaft beteiligt sein. Bei der Gewerbesteuer gilt sogar eine Beteiligungsquote von 15 %.
Ein weiterer Vorteil: Veräußerungsgewinne innerhalb der Holding können nach § 8b Abs. 2, 3 KStG steuerfrei vereinnahmt werden.
Das bedeutet, wenn die Holdinggesellschaft Anteile an ihrer Tochtergesellschaft verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, bleibt dieser Veräußerungsgewinn zu 95 % steuerfrei. Nur 5 % des Veräußerungsgewinns unterliegen der Besteuerung mit dem regulären Steuersatz.
Für dich als Unternehmer bedeutet das, dass du durch den Verkauf von Anteilen einer Tochtergesellschaft nahezu den gesamten Gewinn steuerfrei in der Holdinggesellschaft belassen kannst. Diesen Gewinn kannst du dann wiederum für neue Investitionen nutzen, z.B. für den Kauf weiterer Unternehmensbeteiligungen oder den Erwerb von Vermögenswerten wie Immobilien.
Ein weiterer Vorteil der Holdingstruktur ist der Haftungsschutz. Da die Gewinne der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft ausgeschüttet werden, sind diese vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Sollte die Tochtergesellschaft also in Zahlungsschwierigkeiten geraten oder sogar insolvent werden, haftet die Holdinggesellschaft in der Regel nicht für deren Verbindlichkeiten.
Holding: Gibt es auch Nachteile?
Die Gründung einer Holdinggesellschaft ist mit einigen Kosten verbunden, wie Notarkosten, Gebühren für die Handelsregistereintragung und eventuell Beratungskosten für Rechtsanwälte und Steuerberater. Auch nach der Gründung entstehen laufende Kosten für Buchführung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für jede Gesellschaft innerhalb der Holding.
Zudem erhöht die Holdingstruktur die Komplexität und den Verwaltungsaufwand der Unternehmensführung. Es müssen mehrere rechtlich eigenständige Gesellschaften geführt werden, die jeweils ihre eigenen Verpflichtungen haben.
Auch steuerliche und rechtliche Regelungen für die Holdingstruktur sind komplex und erfordern eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls zusätzliche Beratung. Fehler bei der Gründung oder Verwaltung können erhebliche steuerliche Nachteile zur Folge haben.
Steuerrechtlich ist in diesem Zusammenhang auch zu beachten, dass eine Holdinggesellschaft, deren einziger Zweck der Erwerb, das Halten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist, kein umsatzsteuerlicher Unternehmer und daher auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Wann ist die Gründung einer Holding sinnvoll?
Die Gründung einer Holding ist immer eine strategische Entscheidung, die gut überlegt und auf die spezifischen Bedürfnisse deines Unternehmens abgestimmt sein sollte.
Wenn dein operatives Unternehmen hohe Gewinne erwirtschaftet und du diese nicht sofort als Einkommen beziehen möchtest, kann dir die Holdingstruktur helfen, die Steuerlast zu optimieren. Statt hohe Einkommensteuer auf Ausschüttungen zu zahlen, können die Gewinne zu einem sehr niedrigen Steuersatz an die Holding abgeführt werden.
Planst du gegebenenfalls, dein Unternehmen oder Teile davon nach einer erfolgreichen Wachstumsphase zu veräußern? Dann kann die Holding für dich ebenfalls interessant sein. Schließlich muss der daraus resultierende Gewinn nicht wie bei einer alleinstehenden GmbH direkt versteuert werden, sondern kann innerhalb der Holding steuerbegünstigt reinvestiert werden. Das Kapital wird also nicht durch hohe Steuerabzüge geschmälert und du hast wiederum mehr finanzielle Mittel für neue Projekte.
Besonders interessant ist die Holding auch für dich, wenn du die Gewinne aus deiner operativen Tätigkeit langfristig in andere Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapiere oder andere Anlageformen umschichten möchtest. In diesem Fall kann dir die Holding als Vehikel für diese Investitionen dienen.
Du siehst also: Die Holding bietet dir einige interessante Konstellationen, mit denen du deine Unternehmensstruktur effizienter gestalten, Vermögen aufbauen und steuerliche Vorteile nutzen kannst. Spielst du mit dem Gedanken, eine Holding zu gründen? Nimm gerne mit uns Kontakt auf, damit mein Team und ich gemeinsam mit dir eine Lösung erarbeiten können, die auf die individuellen Bedürfnisse deines Unternehmens zugeschnitten ist.
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